Basis­wissen

Die Fondsanlage – eine bewährte Idee

Investmentfonds gibt es bereits seit 1774. In diesem Jahr brachte der niederländische Kaufmann Adriaan van Ketwich das erste Gemeinschaftsvermögen „Eintracht macht stark“ auf den Weg. Der erste Aktienfonds in Deutschland war der „Fondak“, er wurde Oktober 1950 aufgelegt. Die Idee hat sich bis heute bewährt. Fonds setzen auf Solidarität und kontrolliertes Risiko. Mit ihnen kann jeder am weltweiten Wirtschaftswachstum teilhaben – schon mit kleinen Beträgen ab 25 Euro monatlich.
Inzwischen sind Fonds längst ein Massenprodukt: Rund 50 Millionen Menschen in Deutschland sind direkt oder indirekt in Fonds investiert. Indirekt deshalb, weil auch jeder Inhaber einer Lebens- oder Rentenversicherung einen großen Teil der Beiträge in Fonds anlegt, nur eben nicht direkt, sondern über die Versicherungsgesellschaft.
Fonds sind verpflichtet, strenge gesetzliche Regeln zum Verbraucherschutz einzuhalten und ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht „BaFin“ überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Regeln.

Wie funktionieren Fonds?

Investmentfonds (offene Fonds)

Investmentfonds funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Sie sammeln Geld von vielen Anlegern und kaufen davon, je nach Anlagekonzept, viele unterschiedliche börsengehandelte Wertpapiere, wie z.B. Aktien, Unternehmens- oder Staatsanleihen. Offene Fonds können auch Immobilien, Rohstoffe oder Edelmetalle bzw. börsengehandelte Derivate hierzu kaufen.
Das Fondsvolumen (Sondervermögen) berechnet sich aus der Anzahl und dem Tagespreis (Kurs) der beinhalteten Wertpapiere. Teilt man das Fondsvolumen durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile, erhält man den Preis (Kurs) eines Fondsanteils.
Anleger*innen (Investor) können Fondsanteile i.d.R. börsentäglich kaufen, indem der Fonds neue Fondsanteile herausgibt. Ebenso können Fondsanteile i.d.R. börsentäglich ganz oder teilweise zum aktuellen Tageskurs an die jeweilige Investmentgesellschaft zurückgegeben bzw. verkauft werden.

Bei „aktiv“ verwalteten Fonds entscheidet der Fondsmanager, welche Wertpapiere in den Fonds gekauft und verkauft werden. Vorteil: Ein guter Fondsmanager kann durch eine freie Auswahl von Wertpapieren in guten Marktphasen überdurchschnittliche Wertentwicklungen erreichen. In schlechten Marktphasen können Rücksetzer durch ein aktives Management abgemildert werden.
Bei „passiv“ verwalteten Fonds gibt es keinen Fondsmanager. Hier sind Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere fest an einem bestimmten Wertpapier-Index gekoppelt. Diese Art von Fonds werden auch als Indexfonds oder „ETF“ (Exchange Tradet Fund) bezeichnet. Hier stehen besonders geringe Verwaltungskosten im Vordergrund.

Fakten im Überblick

Das Anlagevermögen eines Investmentfonds gehört nicht der Fondsgesellschaft, es ist ein „geschütztes Sondervermögen“. Sollte die Fondsgesellschaft oder Verwahrstelle (Depotbank) in Schieflage geraten, wäre das Fondsvermögen davon nicht betroffen. Außerdem gelten für Investment­fonds und Fondsanbieter strenge rechtliche Vorschriften.

AIF - Alternative Investmentfonds (geschlossene Fonds)

Alternative Investmentfonds (AIF) sind börsenunabhängige unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, mit überschaubaren Summen in attraktive (Groß-) Projekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren, die sonst nur Großinvestoren vorbehalten sind.

Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen und Containern bis hin zu Unternehmens­beteiligungen (Private Equity) sowie Bauprojekten. Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien, wie z.B. Wasserkraft- und Solaranlagen sowie Windsparks, werden durch geschlossene Fonds finanziert.

Bei einem geschlossenen Fonds (AIF) handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, in die Anleger mit dem Einsatz ihres Kapitals investieren können, indem sie Anteile an der Gesellschaft zeichnen.

Die Gesellschaft wird in der Regel als Kommanditgesellschaft (KG)  gegründet und der Anleger als Anteilsinhaber wird Mitgesellschafter (Kommanditist). Der Sinn und Zweck des geschlossenen Fonds besteht darin Kapital einzusammeln, mit Hilfe dessen ein bestimmtes Projekt finanziert werden kann. Dazu wird eine begrenzte Anzahl von Anteilen ausgegeben, die der Anleger erwerben kann.

Das Kapital der Anleger bleibt so lange im Fonds, bis die vereinbarte Laufzeit endet. Danach wird der Fonds abgewickelt, seine Anlagen verkauft und der anteilige Wert an alle Beteiligten ausgezahlt.

Je nach Fondskonzept werden erwirtschaftete Überschüsse oder Verkaufserlöse bereits während der Fondslaufzeit an die Anleger ausgezahlt.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind häufig bereits ab 10.000 € möglich. Ab einem Anlageportfolio von 50.000 € eignen sich geschlossene Fonds vielfach ideal zur Beimischung, um das Gesamtanlagerisiko zu diversifizieren.

Fakten im Überblick

  • Alternativer Investitionsgegenstand
  • Börsenunabhängige Wertentwicklung
  • Überdurchschnittliche Renditechancen
  • Ausschüttungen gemäß Konzept
  • Unternehmerische Beteiligung mit Verlustrisiken
  • Eingeschränkte Fungibilität